Pflegeschulbund Berlin

Pflegefachassistenz nach PflFAssG

Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent

Die Ausbildung zur Pflegefachassistentin bzw. zum Pflegefachassistenten erfolgt nach dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) und führt zum staatlich anerkannten Berufsabschluss „Pflegefachassistentin“ bzw. „Pflegefachassistent“.

Die Ausbildung vermittelt die fachlichen, personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen, die erforderlich sind, um Pflegefachpersonen bei der Pflege, Versorgung und Begleitung von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen fachgerecht zu unterstützen. Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten wirken bei der Durchführung pflegerischer Maßnahmen mit und übernehmen Aufgaben im Rahmen der ihnen übertragenen Verantwortung.

Die Ausbildung umfasst 1.000 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht an einer Pflegeschule sowie mindestens 1.200 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Einrichtungen der stationären Akut- und Langzeitpflege sowie der ambulanten Pflege. Sie schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab.

Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung findet beim Träger der praktischen Ausbildung statt, mit dem die Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abschließen. Ergänzend erfolgen Praxiseinsätze in weiteren Versorgungsbereichen, um unterschiedliche Arbeitsfelder der Pflege kennenzulernen.

Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten arbeiten unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachpersonen. Sie unterstützen bei der Durchführung des Pflegeprozesses, beobachten den Gesundheitszustand der zu pflegenden Menschen, dokumentieren ihre Beobachtungen und tragen zur Erhaltung und Förderung der Selbstständigkeit sowie des Wohlbefindens der Pflegebedürftigen bei. Die nach dem Pflegeberufegesetz den Pflegefachpersonen vorbehaltenen Aufgaben bleiben hiervon unberührt.

Der Zugang zur Ausbildung setzt die gesundheitliche Eignung, die für die Ausbildung erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse sowie mindestens einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung voraus. Alternativ kann auch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung den Zugang ermöglichen.

Die Finanzierung der Ausbildung erfolgt über die Ausbildungsfinanzierung des Landes. Für Auszubildende ist die Ausbildung grundsätzlich schulgeldfrei. Während der Ausbildung erhalten sie eine Ausbildungsvergütung entsprechend den jeweiligen tariflichen oder vertraglichen Regelungen des Trägers der praktischen Ausbildung.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz zu absolvieren. Bereits erworbene Kompetenzen können dabei angerechnet werden, sodass unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich ist. Damit eröffnet die Pflegefachassistenz einen attraktiven Einstieg in die professionelle Pflege und bietet zugleich gute Entwicklungsmöglichkeiten für eine weiterführende berufliche Qualifizierung.

Weiterführende Informationen

Zu den konkreten Angeboten sowie Kursstarts der Mitgliedsschulen informieren Sie sich bitte auf deren Websites – Verweise finden Sie auf der Seite Mitglieder.

Berliner Verbund der Pflegeschulen e. V.

(Pflegeschulbund Berlin)

Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Lazarus Schulen
Bernauer Str. 115
13355 Berlin

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